Serviceportal iBALIS
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für "integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem". Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen.
Aktuelle Hinweise zum Portal iBALIS
Informationen zum Mehrfachantrag 2023
Der Mehrfachantrag wird ab Mitte März 2023 freigeschaltet, die Antragstellung endet am 15. Mai 2023. Rechtzeitig zum Beginn erhalten alle Landwirte ein Informationsschreiben mit einem angebotenen Besprechungstermin und den wichtigsten Neuerungen zur Umsetzung der GAP-Reform 2023.
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter zum Mehrfachantrag 2023, die nach und nach im Förderwegweiser eingestellt werden.
Förderwegweiser - Staatsministerium
Feldstücke prüfen sowie Flächenzu- und -abgänge mitteilen
Zur Vorbereitung des Mehrfachantrages 2023 ist es notwendig, dass Flächenzu- und -abgänge bereits jetzt gemeldet werden und die Abgrenzung der Feldstücke geprüft werden. Diese Aufgaben erfolgen elektronisch in iBALIS. Ausführliche Hinweise zur Feldstücksprüfung und Feldstückspflege finden Sie aktuell in der Benutzerhilfe von iBALIS unter der Rubrik "Feldstückskarte – Feldstücke prüfen".
Prüfung und Aktualisierung der Feldstücke - Merkblatt
Antragstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen seit Mitte Januar wieder möglich
Seit dem 11.01.2023 können Förderanträge für KULAP, Öko-Landbau, "Moorbauernprogramm" und VNP gestellt werden. Im Angebot finden Sie neben bekannten Maßnahmen auch viele interessante neue Maßnahmen wie z.B. Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt oder Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft. Die Antragsstellung ist bis einschließlich 23.02.23 online möglich.
Weitere Informationen zum Programm und Antragsverfahren - Staatsministerium
Neu: Mitteilungen an das AELF über die ganzjährig verfügbare Mitteilungsfunktion in iBALIS
Die Mitteilungsfunktion aus dem Mehrfachantrag wurde auf der iBALIS Startseite zentral integriert.Somit können ganzjährig Miteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten elektronisch übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung kann optional ein Dokument (zugelassene Dateiformate: PDF, JPG und JPEG) hochgeladen werden.Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.
Nähere Informationen zur Mitteilungsfunktion können Sie in der Benutzerhilfe vom iBALIS entnehmen.
Einbindung von Dienstleistern bei der Antragstellung Amberg bzw. Neumarkt
Die Dienstleister bieten Ihnen ganzjährig ihre Unterstützung an - neben der Mehrfachantragstellung auch im Bereich von Meldungen/Anzeigen oder im Zuge der Antragstellung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).
Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH
Dieselstr. 1
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel.: 09661 87061-0
Fax: 09661 870626
Maschinen- und Betriebshilfsring Jura e.V.
Am Gewerbebogen 13 a
93155 Hemau
Ansprechpartner:
Tobias Karl, Franz Prock, Johannes Prock
Tel.: 09491 902263
Fax: 09491 2893
E-Mail: tobias.karl@maschinenringe.de
Internet: www.mr-jura.de 
Allgemeine Termine für Änderungen bei Fördermaßnahmen
Mitteilung des Betriebsinhaberwechsels (z.B. Verpachtung, Hofübergabe):
Umgehend melden über die Mitteilungsfunktion im iBALIS (ganzjährig möglich)
Online-Meldungen/Anzeigen im iBALIS (ganzjährig möglich):
- Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
- Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen
- Ausnahme der jährlichen Mulchverpflichtung (bei brachliegenden Flächen)
- Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland
Während bestimmter Fristen können Sie online folgende Meldungen/Anzeigen vornehmen:
- Mahdmeldungen bei den VNP-Maßnahmen F22 bis F25 sowie E19 und E22 bis E25 (ex-tensive Mähnutzung)
- Teichmeldungen (Abfischmeldungen) bei der AUM-Maßnahme B58 und K76 sowie bei den VNP-Maßnahmen H41, H43, G41 und G43
- Beantragte Pensionsrinder im Rahmen der AUM-Maßnahme B60 (Sommerweidehaltung)
- Tatsächlicher Viehbestand, insbesondere in Verbindung mit der AUM-Maßnahme B25 "Emissions-arme Wirtschaftsdüngerausbringung (Eigenmechanisierung)"
- KULAP Nährstoff-Saldo (KNS)
- B25-Meldungen (emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Eigenmechanisierung)
Die B26-Meldungen (emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - überbetriebliche Ausbringung); erfolgt weiterhin in Papierform (Meldeendtermin 15. Januar 2023)
Termine im Kalenderjahr
Diese Seite liefert eine Übersicht wichtiger Termine, die vor allem für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen bedeutsam sind. Das jeweils angegebene Datum ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Antragstellung.
Termine im Kalenderjahr - Förderwegweiser
Weitere Informationen zu iBALIS
Zu Ihrer Unterstützung steht im iBALIS eine Benutzerhilfe zur Verfügung. Diese Hilfen können Sie allgemein über den Menüpunkt "Hilfe" oder gezielt für die jeweilige Seite, auf der Sie sich gerade befinden, über das rechts oben angebotene Fragezeichen-Symbol "?" aufrufen.
www.ibalis.bayern.de - Benutzerhilfe
Sie können eine neue PIN neuerdings direkt in iBALIS per E-Mail anfordern. Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung".
Es wird eine Transport-PIN an die E-Mail Ihres in der HIT hinterlegten E-Mail-Postfaches gesendet. Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Solange der HIT-Kommunikationskanal nicht bestätigt ist, erscheint beim Einstieg im iBALIS ein Hinweis.
Das Einrichten des Kommunikationskanals in HI-Tier erfolgt unter dem Menüpunkt Allgemeine Funktionen > Erfassung E-Mail-Adresse und PIN-Anforderung "JA". Achtung: E-Mail kann abweichen! Die HIT bietet zudem einfache Videos zur Freischaltung des Kommunikationskanals als Hilfestellung an!
Die zweite Möglichkeit ist die direkte Beantragung einer neuen PIN unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Durch die ganzjährig verfügbare Fernunterstützung wird den Mitarbeitern an der Hotline des AELF eine direkte Unterstützung auf Ihrem PC-Bildschirm ermöglicht. Dabei wird nur die Ansicht des Bildschirms geteilt. Es sind damit keine Schreibrechte verbunden! Nähere Informationen können Sie in der Benutzerhilfe vom iBALIS entnehmen.
www.ibalis.bayern.de - Benutzerhilfe