Jagd
Wildverbiss erfassen und beurteilen

Unsere Wildarten sind Teil unseres Kulturgutes. Manche Arten, insbesondere das Schalenwild, bereiten Grundbesitzern und Jägern oftmals erheblichen Ärger, wenn sie Schäden in Wald und Feldern verursachen.

Während Schäden beispielsweise durch Wildschweine an Feldfrüchten und Wiesen schnell auffallen und die Verursacher bekannt sind, sind Verbissschäden an der Waldverjüngung oft schwerer wahrzunehmen.
Noch schwieriger ist die Schadensbewertung, weil die Wuchsdynamik der Baumarten und die Reaktionsfähigkeit auf Verbiss sehr verschieden sind, der Wildverbiss aber wegen der langen Lebensdauer der Bäume weit in die Zukunft wirkt und nicht mehr behoben werden kann. Darüber kommt es zwischen Waldbesitzern und Jägern oft zu heftigen Diskussionen.

Traktverfahren und Weiserflächen

Um beiden Parteien Hilfestellung zu einem konstruktiven Dialog zu geben, bietet der Forstbereich unseres Amtes auf Wunsch Jagdvorständen und Jagdpächtern Waldbegänge an, an denen auch interessierte Waldbesitzer teilnehmen können. Vorgestellt wird hierbei auch, wie man mit dem einfachen Traktverfahren oder mit Weiserzäunen Schalenwildverbiss feststellen und die Verbissbelastung an der Waldverjüngung bzw. im Jagdrevier beurteilen kann.
Das „Traktverfahren“ für die Erhebung der Verbisssituation auf Verjüngungsflächen in einem Jagdrevier
Dieses einfach durchzuführende Verfahren zur Verbisserhebung kann von Waldbesitzern, Vertretern der Jagdgenossenschaft oder Jagdpächtern auf jeder Naturverjüngungsfläche im Wald problemlos durchgeführt werden. Die Bayerischen Staatsforsten verwenden das Verfahren, um die Verbisssituation im Staatswald zu überprüfen. Auf diese Weise lässt sich die Entwicklung der Jungbäume über mehrere Jahre sehr gut kontrollieren, jagdliches Vorgehen wird dadurch besser planbar.
Der große Vorteil liegt im örtlichen Bezug: Während das alle 3 Jahre erstellte Vegetationsgutachten einen Durchschnittswert der Verbissbelastung nur für die gesamte Hegegemeinschaft erfasst, sind mit dem Traktverfahren absolut revierbezogene, aber auch auf die Einzelfläche bezogene Aussage möglich. Es können gezielt Flächen aufgenommen werden, auf welchen die Verjüngung vom Waldbesitzer ausdrücklich erwünscht ist. Durch die jährlich wiederkehrende Aufnahme auf gleichen Flächen wird bereits nach wenigen Jahren ein Trend sichtbar, der zeigt ob sich die Verbisssituation der Jungbäume positiv oder negativ entwickelt.
Durchführung des Traktverfahrens
Auswahl der Aufnahmeflächen (nur beim 1. Mal):
Bei Durchführung durch die Jagdgenossenschaft wird mindestens eine Naturverjüngungsfläche je angefangene 100ha Wald (in kleineren Jagden auch je 50ha) mit möglichst vielen, erwünschten Baumarten ausgewählt. Wenn es die Waldbesitzer wollen, können auch alle Verjüngungsflächen im Jagdrevier aufgenommen werden. Die vorhandenen Pflanzen sollen dabei möglichst mindestens 20cm hoch sein. Jedes Jahr werden die gleichen Flächen aufgenommen. Wachsen die Pflanzen über 130cm (Äsergrenze!) hinaus , wird möglichst in der Nähe eine Ersatzfläche gesucht.
Vorbereitung der Aufnahme:
Auf der Verjüngungsfläche werden im Abstand von 30-60m zwei Bäume ausgewählt, dauerhaft markiert und eine Schnur zwischen den Bäumen gespannt.
Aufnahme:
Der Aufnehmende geht mit einem auf 0,2 bis 1,0m (je nach Dichte der Verjüngung) aufgeklappten Meterstab zuerst an einer Seite der Schnur entlang bis zum Ende der Strecke und auf der anderen Seite wieder zurück. Dabei stellt er bei jedem Bäumchen, das im vom Meterstab überstrichenen Bereich steht und zwischen 20 und 130cm hoch ist, die Baumart fest und beurteilt ob der Leittriebverbiss vom Rehwild verbissen ist oder nicht.

Traktverfahren Aufnahmeblatt pdf 8 KB

Weiserflächen bestehen aus einer gezäunten Fläche – dem Weiserzaun – und einer benachbarten, ungeschützten Vergleichsfläche
Sie sind ein einfaches Mittel, um zu erkennen und zu verdeutlichen, wie sich die Waldverjüngung vor Ort entwickelt. Unsere Revierleiter helfen gerne bei der Auswahl und Vorbereitung geeigneter Flächen in Verjüngungsbeständen.
Die Anlage von Weiserflächen wird im Merkblatt Nr. 25 der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ausführlich beschrieben:

Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen - Merkblatt Nr. 25 - Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Externer Link

Revierbegänge

Im Frühjahr Revierbegänge durchführen

Eine von Staatsminister Brunner eingerichtete Arbeitsgruppe „Jagd“ aus Spitzenvertretern des Bayerischen Landesjagdverbandes, des Bayerischen Bauernverbandes und des Bayerischen Waldbesitzerverbandes ruft Jagdgenossen und Jäger bayernweit zu gemeinsamen Revierbegängen auf. Zu diesen freiwilligen Revierbegängen sollen die Jagdvorstände einladen und sie zusammen mit den Revierpächtern im März und April durchführen.

Gemeinsame Revierbegänge bieten den Beteiligten die Chance, die Belange der Grundeigentümer und der Jagd im Dialog vor Ort weiter zu bringen. Unsere Revierleiter werden sich an den Begängen beteiligen, wenn die Beteiligten dies wünschen.